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Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?

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Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist das Überholen verboten

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h

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Die Nebelschlussleuchte muss eingeschaltet werden

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihre Antwort ist richtig. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern außerorts gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auch wenn es sich nicht um Nebel, sondern um starken Regen handelt. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen ist das Überholen dann verboten. Die Nebelschlussleuchte darf jedoch nur bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden, nicht bei Regen. Diese Regeln sind wichtig, um die Sicherheit bei stark eingeschränkter Sicht zu gewährleisten.

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