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Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?

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Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist das Überholen verboten

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h

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Die Nebelschlussleuchte muss eingeschaltet werden

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Bei starkem Regen und eingeschränkter Sichtweite auf etwa 50 Meter gelten besondere Verkehrsregeln, um die Sicherheit zu gewährleisten. Außerorts darf in solchen Situationen nur mit maximal 50 km/h gefahren werden, um rechtzeitig auf Gefahren reagieren zu können. Zudem ist es für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtmasse verboten zu überholen, da der eingeschränkte Überblick das Risiko erhöht. Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel oder Schneefall mit Sichtweiten unter 50 Metern vorgeschrieben, deshalb muss sie bei Regen nicht eingeschaltet werden. Diese Regeln helfen, Unfälle durch schlechte Sichtbedingungen zu vermeiden.

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